Therapieangebot
Personzentriert
Psychotherapie
Die Personzentrierte Psychotherapie nach Carl R. Rogers (1902-1987) gehört zu den wissenschaftlich anerkannten humanistischen Psychotherapieverfahren.
Erfahrungen aus dem Hier und Jetzt und aus der Vergangenheit der Klientin oder des Klienten werden in einer geschützten, empathischen und wertschätzenden Atmosphäre erzählt und genau betrachtet.
Die Aufgabe der Psychotherapeutin ist dabei, in einfühlender Haltung Gedanken, Empfindungen und innere Bilder sowie deren Bedeutung für die Klientin oder den Klienten wahrzunehmen und zu benennen, so dass der Klient oder die Klientin beginnt, sich selber wohlwollend zuzuhören und zu fragen: Was geht in mir vor? Durch die Angebote der Psychotherapeutin, die das innere Erleben befragen, erhält dieses positive Beachtung und wird gestärkt, die natürliche Tendenz zu Wachstum und Entwicklung wird unterstützt.
Wenn ich mich so, wie ich bin, akzeptiere, dann ändere ich mich.
Carl R. Rogers
Paartherapie
die an paarbezogenen Themen in ihrer Beziehung gemeinsam arbeiten wollen,
die sich in Krise erleben und es zu keiner Trennung kommen lassen wollen oder
die eine Trennung überdenken und einleiten wollen.
Supervision
Die eigene berufliche Haltung und Rolle einzeln oder gemeinsam im Team unter fachkundiger Begleitung reflektieren. Professionelle Arbeit mit Menschen in einer Gruppe oder alleine betrachten und weiterführende Lösungen finden.
Mein stützendes Supervisions-Angebot sehe ich im beraterischen und psychotherapeutischen Arbeitsfeld, im Pflegebereich, in Organisationen mit pädagogischem Auftrag, in forensischen Zusammenhängen.
siehe SupervisorInnenlisten
www.pca-acp.ch Bereich Psychotherapie
www.rechtspsychologie.ch Bereich Rechtspsychologie
Krisenintervention
Auf Anmeldung von HausärztInnen oder Fachstellen wie beispielsweise der Opferhilfestelle der Kantone Aargau und Solothurn, Bern, übernehme ich notfallmässig Kriseninterventionen. Soforthilfe erfordert zu Beginn meist eine höhere Intensität der Gesprächstermine und kann aus fachlichen Überlegungen daher nur angeboten werden, wenn in der Praxis genügend zeitliche Kapazität vorhanden ist.
Verkehrstherapie
Strassenverkehrsdelikte bewirken unter anderem auch einen Fahrausweisentzug. Bevor es zur Wiedererteilung desselben kommt, werden durch Administrativbehörden Auflagen verfügt wie Nachschulungen in Betroffenen-Gruppen und individuelle Verkehrstherapien. Ziel dieser Interventionen sind Einsichtsförderung und damit Prävention weiterer Delikte.
Über Jahre bin ich als Kursmoderatorin für solche Interventionsprogramme der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu tätig gewesen. Jetzt arbeite ich als Verkehrstherapeutin im Einzelsetting.
www.vfv-spc.ch Liste der VerkehrstherapeutInnen
Als ausgebildete Fachpsychologin für Psychotherapie FSP verfüge ich über die Praxisbewilligung des Kanton Solothurn und die Anerkennung der Schweizer Krankenkassen. KlientInnen und Klienten sind SelbstzahlerInnen (keine Abrechnung über die Grundversicherung), allenfalls übernimmt die Zusatzversicherung einen Beitrag.